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Neue Neustarthilfe und Soforthilfe Kultur

Überbrückungshilfe IV

  • Antragsfrist bis 15. Juni 2022 verlängert
  • Förderzeitraum: 1. Januar bis 30. Juni 2022
  • für Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020
  • Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche
  • Antragstellung über „prüfende Dritte“

Weitere Informationen über die Überbrückungshilfe IV

Neustarthilfe 2022 April bis Juni

  • Antragsfrist 15. Juni 2022
  • Förderzeitraum: 1. April bis 30. Juni 2022
  • Für Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten
  • Vorschuss (Betriebskostenpauschale) von maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum
  • Antragstellung entweder selbst per Direktantrag oder über prüfende Dritte

Weitere Informationen über die Neustarthilfe 2022 April bis Juni

Neustarthilfe 2022 Januar bis März

  • Antragsfrist 15. Juni 2022
  • Förderzeitraum: 1. Januar bis 31. März 2022
  • Für Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten
  • Vorschuss (Betriebskostenpauschale) von maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum
  • Antragstellung entweder selbst per Direktantrag oder über prüfende Dritte

Weitere Informationen über die Neustarthilfe 2022 Januar bis März

Soforthilfe Kultur IV des Landes Schleswig-Holstein

  1. Wiederanlaufhilfe für hauptsächlich ehrenamtlich geführte kulturelle Vereine, deren satzungsgemäße Tätigkeit in Folge der Bekämpfung der Corona-Pandemie mit wirtschaftlichen Auswirkungen eingeschränkt ist; Antragsfrist 15. Oktober 2022
  2. Soforthilfe für durch die Corona-Krise und ihre Folgen von existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen betroffene Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen; Antragsfrist 10. Januar 2023

Weitere Informationen über die Soforthilfe Kultur IV SH

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