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DigiBonus II fördert Apps und Hardware für kleine Unternehmen

Mit dem Tablet direkt auf der Baustelle Material nachbestellen oder unterwegs per App die Arbeitszeit erfassen – das sind Beispiele für digitale Anwendungen, die den Arbeitsalltag auch in kleinen Unternehmen und Betrieben erleichtern können. Mit dem DigiBonus II hat das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein ein Förderprogramm für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgelegt und in einer Pressemeldung veröffentlicht, aus der wir hier zitieren. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Antragsstelle ist die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Was wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchsten jedoch 17.000 Euro pro Vorhaben. Ziel ist es, digitale Geschäftsmodelle und die IT-Sicherheit zu verbessern und die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren voranzubringen, egal ob es sich um die Digitalisierung des Dokumentenmanagements oder der Kundenbeziehungen handelt.

Wer kann Förderung beantragen?

Der DigiBonus II gilt ausschließlich für kleine Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein und nicht mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine. Auch Freiberufler, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, können Fördermittel aus dem DigiBonus II beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

„Wichtig ist, dass ein beantragtes Förderprojekt auch einen spürbaren Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen auslöst, so Dr. Ronny Marquardt, WTSH Teamleiter Innovationsförderung. „Unsere Aufgabe wird sein, dies zu prüfen und dabei zu unterstützen. Voraussetzung ist ebenfalls, dass nur solche Projekte gefördert werden können, die vor Beantragung des DigiBonus II noch nicht begonnen wurden,“, ergänzt Marquardt. Weitere Bedingung: eine Förderung von Standard-Hardware für eine gebräuchliche Büroausstattung wie Laptops, Drucker oder Smartphones ist nicht möglich.

Wie und wo stelle ich den Förderantrag?

Informationen rund um das Förderprogramm DigiBonus II und die Antragsstellung sind ab sofort über die Website www.wtsh.de/de/digibonus-2-sh möglich.  Nach positiver Prüfung durch die WTSH erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.

Die Finanzmittel für den DigiBonus II kommen aus der Förderinitiative REACT-EU und werden von der EU-Kommission zusätzlich für die Jahre 2021 und 2022 bereitgestellt und im Rahmen des aktuellen EFRE-Programms Schleswig-Holstein 2014-2020 umgesetzt.

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