Das Bundeswirtschaftsministerium und die Länder bieten aktuell folgende Corona-Finanzhilfen:
- Überbrückungshilfe IV
- Neustarthilfe 2022
- Soforthilfe Kultur IV des Landes Schleswig-Holstein
- Sonderfonds für Kulturverantaltungen
- Sonderfonds für Messen und Ausstellungen
- Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
- KfW-Kredite
- Härtefallfonds
- Bürgschaften
- Unterstützungspaket für Start-ups
- Kurzarbeitergeld
Informationen über Corona-Finanzhilfen des Bundes
Beratung der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für Unternehmen
Beratung der IB.SH für Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen und Verbände
Überbrückungshilfe IV
- Antragsfrist bis 15. Juni 2022 verlängert
- Förderzeitraum: 1. Januar bis 30. Juni 2022
- für Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020
- Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche
- Antragstellung über „prüfende Dritte“
Neustarthilfe 2022 April bis Juni
- Antragsfrist 15. Juni 2022
- Förderzeitraum: 1. April bis 30. Juni 2022
- Für Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten
- Vorschuss (Betriebskostenpauschale) von maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum
- Antragstellung entweder selbst per Direktantrag oder über prüfende Dritte
Weitere Informationen über die Neustarthilfe 2022 April bis Juni
Neustarthilfe 2022 Januar bis März
- Antragsfrist 15. Juni 2022
- Förderzeitraum: 1. Januar bis 31. März 2022
- Für Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten
- Vorschuss (Betriebskostenpauschale) von maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum
- Antragstellung entweder selbst per Direktantrag oder über prüfende Dritte
Weitere Informationen über die Neustarthilfe 2022 Januar bis März
Soforthilfe Kultur IV des Landes Schleswig-Holstein
- Wiederanlaufhilfe für hauptsächlich ehrenamtlich geführte kulturelle Vereine, deren satzungsgemäße Tätigkeit in Folge der Bekämpfung der Corona-Pandemie mit wirtschaftlichen Auswirkungen eingeschränkt ist; Antragsfrist 15. Oktober 2022
- Soforthilfe für durch die Corona-Krise und ihre Folgen von existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen betroffene Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen; Antragsfrist 10. Januar 2023
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