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Kurzarbeit in Unternehmen? Karriere statt Krise – jetzt die Chance nutzen!

Viele Unternehmen müssen in der derzeitig andauernden Corona-Krise ihre Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit schicken. Doch diese Phase kann eine große Chance für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sein.

JETZT ist die Zeit der Förderung Beschäftige*r:

Die Agentur für Arbeit bietet (mit dem §106a SGB III) seit dem 01.01.2021 sowohl die Möglichkeit der pauschalen Erstattung von 50% der SV-Beiträge und zusätzlich auch die bis zu 100%ige Bezuschussung der Lehrgangskosten in Abhängigkeit der Betriebsgröße. Sogar auch über das Ende des Arbeitsausfalls hinaus!

 

Geringqualifizierte Angestellte, ohne einen Berufsabschluss oder Mitarbeitende, die in den letzten Jahren nicht in ihrem gelernten Ausbildungsberuf tätig waren, können mit den verfügbaren Fördermitteln auch einen (Teil-)Berufsabschluss nachholen. Dabei werden dem Unternehmen neben bis zu 100% Lehrgangskosten auch bis zu 100% Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt.

Anpassungsqualifizierungen können gefördert werden

Mitarbeitende, die eine sogenannte zukunftsorientierte „Anpassungsqualifizierung“ ins Auge fassen, können ebenfalls gefördert werden. Beispielsweise wenn sich im Betrieb etwas verändert hat, Kenntnisse aufgefrischt werden müssen oder durch die Digitalisierung neue Anforderungen entstanden sind. In diesem Fall muss sich das Unternehmen an den Kosten der Weiterbildung beteiligen und auch der Arbeitsentgeltzuschuss fällt dann geringer aus. Wie hoch die Zuschüsse sind, richtet sich nach der Größe des Betriebes. Für Kleinstunternehmen, mit weniger als 10 Beschäftigen, ist die Förderung dabei besonders hoch.

 

Als Vorrausetzung der Förderung gilt eine Mindestdauer der Weiterbildung von 121 Stunden/Unterrichtseinheiten. Aktuell werden viele „corona-konforme“ live online Schulungen angeboten und gefördert.

Experten-Runde: "Finanzierte Zukunftssicherung - auch bei Kurzarbeit!

Am 18. März bietet NordNetz Bildungs-Mitglied WBS Training, gemeinsam mit Vertretern der Arbeitgeberservices der Agenturen für Arbeit aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Lüneburg-Uelzen, eine Experten-Runde zu dem Thema an: "Finanzierte Zukunftssicherung - auch bei Kurzarbeit!

 

Ansprechpartner und Berater für die oben genannten Fördermittel ist der Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Rückfragen sind unter der Hotline 0800 4555 20 möglich.

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