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Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für KMU und Solo-Selbständige in Schleswig-Holstein

Mit Hilfe des heute veröffentlichten Antrags können KMU und Solo-Selbständige aus Schleswig-Holstein jetzt einen Förderantrag beim Land stellen. Den Antrag gibt hier zum Download.

 

Um bei der Antragstellung zu unterstützen und damit die Bearbeitung durch die IB.SH zu erleichtern, erhalten die Fachkräfteberater zeitnah eine Schulung. Wir halten euch auf dem Laufenden, wann dies der Fall ist.

 

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die im Haupterwerb

wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Selbständige tätig

sind,

  • ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder von einem Sitz der Geschäftsführung in Schleswig-Holstein aus ausführen,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
  • ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

 

Download
Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe
antrag_soforthilfe.pdf
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