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Unterstützung in der Corona-Krise: Das sollten Unternehmen jetzt wissen

Die aktuelle Krise bringt viel Unsicherheit und Existenzsorgen mit sich. Gerade auch für Unternehmen stellen sich viele Fragen im Bezug auf zu erwartende Unterstützungsleistungen durch Bund und Länder. Wie wird mir jetzt geholfen? Was muss ich beachten?

 

Die aktuellen Tipps haben wir euch hier zusammengefasst.

Mikrokredite in Anspruch nehmen

 

Die IB.SH unterstützt mit einem Mikrokredit.

Darlehensbetrag: 3.000 Euro bis 25.000 Euro

Auszahlung: 100%

Zinssatz aktuell: 5,45% p.a.

 

Weitere Details und der Kontakt zu den Förderlotsen befinden sich hier:

  https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/

 

Kurzarbeit beantragen

Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG) besteht, wenn mindestes 10% der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10% haben. Die Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend zu diesem Thema auf dieser Seite:

 https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

Finanzielle Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinbetriebe

In der Krise gibt es einen großen Bedarf an unbürokratischer Soforthilfe für Kleinbetriebe und Solo-Selbständige sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. 

Das Soforthilfe-Programm vom Bund verfügt über ein Programmvolumen von bis zu 50 Mrd. Euro. 
Es beinhaltet folgende Eckpunkte:

 

  • Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
  • Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. 
  • Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen) 
  • Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020. 
  • Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern. 

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

KfW-Kredite für Investitionen und Betriebsmittel

Wer mit seinem Unternehmen nach dem 31.12.2019 in finanzielle Schieflage geraten ist, kann einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. 

  • KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
  • KFW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
  • KfW Sonderprogamm - Konsortialfinanzierung ab 25 Mio. Euro

 

Alle Details dazu findet man hier: 

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

 

Bürgschaften vom Land

Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium hat mit den Bundesländern abgestimmte Maßnahmen vorgestellt, die unter anderem auch die Erweiterung der Rahmenbedingungen für die Vergabe von Ausfallbürgschaften beinhalten.

Im Detail bedeutet dieses für den Zeitraum vom 13.03.2020 bis 31.12.2020 folgende Erleichterungen für die Bürgschaftsvergabe:

  • Neue Bürgschaftsobergrenze von € 2,5 Mio. (bisher € 1,25 Mio.).
  • Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite.
  • Beschleunigung des Bewilligungsprozess für Bürgschaften bis T € 250.

 

 

Alle Details dazu auf der Seite der Bürgschaftsbank:

https://www.bb-sh.de/news/corona-virus-so-hilft-die-buergschaftsbank/

Was und wer kann mir sonst noch helfen?

  • Beitragsänderung bei Krankenkassen beantragen
  • Antrag auf Änderung der Einkommenssteuer-Vorauszahlungen stellen
  • Verzicht auf Säumniszuschläge, Stundung von Steuerzahlungen oder einen zeitlich befristeten Verzicht auf Vollstreckung beantragen
  • Die IHK bietet umfangreiche Informationen für Unternehmen und hat eine zentrale Service-Hotline eingerichtet: 0461/806-806 oder 0431/5194-455 oder 0451/600-250
  • Die Förderlotsen der IB.SH beraten unentgeltlich zu passenden Unterstützungsmöglichkeiten: foerderlotse@ib-sh.de

 

 

 

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Kommentare: 1
  • #1

    demipress (Mittwoch, 25 März 2020 10:52)

    Danke fürs veröffentlichen ... und hier gleich der Link zur Förderbank in SH https://www.ib-sh.de vielleicht noch in Artikel mit hinterlegen.
    Dickes Danke und viel Gesundheit.
    Daniela
    www.demipress.de