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Corona-Krise: Schnelle Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein im Expressverfahren

Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität

(SH-Finanzierungsinitiative)

 

Viele schleswig-holsteinische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Rückläufige Umsätze, beeinträchtigte Lieferketten und Personalengpässe sind nur einige Auswirkungen dieser Krise. Zur Stabilisierung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft benötigen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zugang zu Krediten und Eigenkapital.

Um den Hausbanken die Finanzierung dieser Unternehmen zu erleichtern, haben die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein) im Rahmen dieser Initiative ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen im Zuge der Corona-Krise ausgerichtet. Damit soll gewährleistet werden, dass den Unternehmen in Schleswig- Holstein ein schneller und einfacher Finanzierungszugang erhalten bleibt. Notwendige Voraussetzung dafür ist auch eine ausreichende Eigenkapitalbasis der KMU’s. Dies kann im Rahmen der Finanzierungsinitiative durch die Beisteuerung einer möglichen stillen Beteiligung sichergestellt werden.

Den Hausbanken und Unternehmen in Schleswig-Holstein stehen hierzu Matthias Voigt (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Leiter Firmenkunden Finanzierung) und Jürgen Wilkniß (Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Leiter Bürgschaftsabteilung) als Finanzierungskoordinatoren der SH-Finanzierungsinitiative zur Verfügung. Sie vertreten in dieser Funktion die Finanzierungsangebote der drei Förderinstitute. Ein Vorhaben wird zentral durch einen Finanzierungskoordinator geprüft und die IB.SH, MBG oder Bürgschaftsbank eingeschaltet, um eine optimale Finanzierung mit den Angeboten der Förderinstitute zu strukturieren. Die Hausbanken der Unternehmen sollten sich i.d.R. ebenfalls an der Finanzierung beteiligen.

Das Angebot zielt in erster Linie auf kleine und mittlere Unternehmen ab, die ein etabliertes Geschäftsmodell haben und ausreichend Perspektiven aufweisen, jedoch z.B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen.

 

Antragsvoraussetzungen

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

- Etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven

- Keine Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, keine Insolvenztatbestände etc.)

- Nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit

Finanzierungsgrenzen

- keine Untergrenze

- bis zu 2.000 TEUR Fördervolumen*

- bis 750 TEUR erfolgt die Antragsprüfung im Expressverfahren (Entscheidung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen)

 

* Fördervolumen = EFRE/MBG- Beteiligung + IB.SH-Finanzierungsmittel + BB-SH- verbürgter Kredit

Antragstellung

Hausbanken und Unternehmen stellen formlose Anfrage (per E-Mail oder telefonisch) an die

Finanzierungskoordinatoren der SH-Finanzierungsinitiative

 

Herrn Jürgen Wilkniß

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-Holstein

Leiter Bürgschaftsabteilung

juergen.wilkniss@bb-sh.de

Tel.: 0431 5938 133

 

Herrn Matthias Voigt

Leiter Firmenkunden Finanzierung

matthias.voigt@ib-sh.de

Tel.: 0431 9905 3330

Lorentzendamm 22 Lorentzendamm 22

24103 Kiel 24103 Kiel

 

- Sofern die Antragsteller über bestehende Kontakte in die Förderinstitute verfügen, können

Sie sich selbstverständlich auch an ihre vertrauten Partner in den drei Häusern wenden.

- Die Entscheidung im Expressverfahren erfolgt nach Vorlage der erforderlichen

Unterlagen innerhalb von fünf Bankarbeitstagen.

Erforderliche (Mindest-) Unterlagen

- Beschreibung des Finanzierungsbedarfs und des Geschäftsmodells des Unternehmens

- Wirtschaftliche Verhältnisse

  • Aktuell vorliegende Jahresabschlüsse
  • Ggf. Selbstauskunft der Gesellschafter bei persönlicher Haftung
  • Aktuelle Zwischenzahlen
  • Herleitung des Kapitalbedarfs für 2020
  • Letzter Kreditbeschluss der Hausbank (inkl. Kredit- und Sicherheitenaufstellung /-bewertung sowie Ratinginformationen)

- Unterlagen zu Gesellschaftsverhältnisse (z.B. Organigramm)

 

Gleichzeitig wird die Förderfamilie zeitnah und regelmäßig ihre Fördermöglichkeiten nebst Anforderungen an die aktuelle Situation anpassen. Wir werden Sie über Veränderungen zeitnah informieren.

Befristung

Die SH-Finanzierungsinitiative ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.

Beratung für Unternehmen

Betroffene Unternehmen können sich direkt durch die Förderlotsen der IB.SH neutral und unentgeltlich über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beraten lassen (Tel. 0431 9905-3365, foerderlotse@ib-sh.de).
Die IHK bietet umfangreiche Informationen für Unternehmen und eine zentrale Service-Hotline für alle schleswig-holsteinischen Mitgliedsunternehmen (Tel.: 0461 806-806). Auch die Handwerkskammern bieten Informationen für Unternehmen (HWK Lübeck, HWK Flensburg).
Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung beantragen Arbeitgeber über die Arbeitsagentur (Tel: 0800 45555 20).

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