
Moin! Handwerk hat goldenen Boden, sagt man. Und damit sich dieses schöne Sprichwort bei uns in Schleswig-Holstein bewahrheitet, soll jetzt der Schritt in die Selbständigkeit besonders unterstützt werden. Dr. Bernd Buchholz ist Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Er möchte mutige Existenzgründer motivieren, ihre eigene berufliche Existenz auf die Beine zu stellen. Mit Hilfe der Meistergründungsprämie soll nicht nur der Schritt in die Selbständigkiet erleichtert werden, sondern es sollen auch neue Betriebe und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Wer bekommt die Meistergründungsprämie?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmalig vorhaben sich selbständig zu machen, werden vom Land Schleswig-Holstein mit einer Prämie von bis zu 10.000 Euro unterstützt.
Die Voraussetzungen:
- Du warst noch nie selbstständig und
- du gründest jetzt in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu, oder
- du übernimmst ein bestehendes Handwerksunternehmen, oder
- du möchtest dich an einem bestehenden Handwerksunternehmen beteiligen.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
1. STUFE: DIE BASISFÖRDERUNG
Die Basisförderung stellt die erste Stufe der Meistergründungsprämie dar und beträgt 7.500 Euro.
Die Voraussetzungen für die Basisförderung:
- Lass dich bei deiner zuständigen Handwerkskammer zu deinem Gründungs- bzw. Übernahmekonzept beraten.
- Die Handwerkskammer prüft dein Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab.
- Anschließend beantragst du die Meistergründungsprämie bei der IB.SH.
- Diese prüft alle eingereichten Unterlagen, erstellt Förderzusagen und zahlt die Prämie bei positiver Entscheidung an dich aus.
2. STUFE: DIE ARBEITSPLATZ- BZW. AUSBILDUNGSPLATZFÖRDERUNG
Dieser Zuschuss beträgt 2.500 Euro.
Die Voraussetzungen für die Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung
- Der Zuschuss kann drei Jahre nach der Gründung bzw. Übernahme und dann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten direkt bei der IB.SH beantragt werden.
- Du musst einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz geschaffen und für mindestens 12 Monate besetzt haben.
- Vor Einreichung des Antrags darfst du noch nicht mit der Gründung des Unternehmens begonnen haben. Maßgeblich ist das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit.
- Du musst eine kostenlose Gründungsberatung in Anspruch genommen haben.
Ansprechpartner Gründungsberatung
Handwerkskammer Flensburg
Betriebswirtschaftliche Beratung
0461-866 246
betriebsberatung[at]hwk-flensburg.de
Handwerkskammer Lübeck
Betriebswirtschaftliche Beratung
0451-1506 237 und -238
betriebsberatung[at]hwk-luebeck.de
Ansprechpartner Antragsstellung
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
foerderprogramme@ib-sh.de
Tel.: 0431-9905 2222
www.ib-sh.de
Kommentar schreiben